WIR SORGEN FÜR EINE LEISERE UMWELT!
Baffeldecken
Baffeldecken finden überwiegend Verwendung in Räumen, die eine sehr schlechte Raumakustik aufweisen und dort, wo sich Schallschutzkapseln oder Teileinhausungen durch Produktionsabläufe nicht eignen.
Nach den Unfallverhütungsvorschrift „Lärm (VBG 121)“ wird verlangt, dass die Arbeitsräume so gestaltet werden, dass die Schallausbreitung nach den fortschrittlichsten, in der Praxis bewährten Regeln der Lärmminderungstechnik vermindert wird, wenn eine Lärmgefährdung (ortsbezogener Beurteilungspegel Leq = 80 dB/A) der Versicherten besteht.
Die Nachhallzeit t ist die gemessene Zeiteinheit, in der ein erzeugtes Geräusch nach dem Abschalten um 60 dB abfällt.
Je kürzer die Nachhallzeit in einer Halle ist, je größer sind die äquivalenten Absorptionsflächen.
Die Absorptionskoeffizienten sollten mindestens a 0,83 betragen.
Empfohlen wird eine Nachhallzeit im relevanten Frequenzbereich zwischen 500 Hz – 8000 Hz, t = ca. 0,6 sec. bis 1,0 sec.
Die Pegelabnahme pro Abstandsverdoppelung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nachhallzeit.
Bei Verwendung von geringeren Absorptionsflächen steigt automatisch die Nachhallzeit u. resultierend daraus verschlechtert sich auch die Pegelabnahme im Maßpfad.
D.h. beim Vergrößern der Baffelabstände (Abnahme der äquivalenten, erforderlichen Absorptionsflächen) verschlechtert sich entsprechend die Nachhallzeit u. die Pegelabnahme pro Abstandsverdoppelung.
Daher halten wir es für erforderlich, so auch die Vorgehensweise unserer akustischen Berechnung, dass die Nachhallzeit t = 0,6 sec. (bis max. 0,80 sec.) nicht übersteigen sollte u. die Pegelabnahme pro Abstandsverdoppelung um jeweils ca. 4 dB abnimmt.
Damit sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft u. der UVV – Lärm, insbesondere der § 5, der Unternehmer hat die Arbeitsräume so zu gestalten, dass die Schallausbreitung nach den fortschrittlichsten, in der Praxis bewährten Regeln der Lärmminderungstechnik vermindert wird, wenn eine Lärmgefährdung der Versicherten besteht o. zu erwarten ist, voll erfüllt.
Technische Beschreibung:
Technische Beschreibung:
Absorbergröße: 1200 mm x 450 mm x 50 mm – 2400 mm x 600 mm x 50 mm
Flachabsorber zur Intensiv – Raumschallisolierung, bestehend aus einer 50 mm dicken Absorptionsschicht aus Mineralwollekern mit weißer Glasvliesbeschichtung, dreiseitiger Rahmen-
einfassung, nicht brennbar Klasse A2, DIN 4102, hochgradig schallschluckend, licht- u. luftdurchlässig.
Die Tragprofile werden durch Verbindungsstücke kraftschlüssig verbunden u. mit spez. Schnellspann – Abhängern an das vorh. Dach befestigt.
Die Baffeln sind ohne Demontage auf den Tragschienen verschiebbar u. können für Wartungsarbeiten, Inspektionen u. nachträgliche Nachrüstungen, wie z. Bsp. bei Elektroarbeiten, Versorgungsrohrarbeiten etc. ohne Aufwand zu Revisionsöffnungen zusammengeschoben werden.
Akustische Anforderungen für Abfüllhallen nach der ASI:
Akustische Anforderungen für Abfüllhallen nach der ASI:
Reduzierung der Nachhallzeit t = 0,8 sec. bis t = 1,0 sec. (relevanter Frequenzbereich 500 Hz – 4000 Hz).
Pegelabnahme 4,0 dB – 5,0 dB pro Abstandsverdoppelung.
Entsprechend den Vorschriften für Getränkeabfüllräume wird als raumakustische Voraussetzung für die Einhaltung zulässiger Raumschallpegel von 80 dB(A) gem. UVV Lärm für den Betrieb von Abfüllanlagen eine Nachhallzeit von 0,8 sec. bis max. 1,0 sec. im relevanten Frequenzbereich 0,5 – 4 kHz gefordert.
Nach UVV – Lärm gilt die Anforderung an die Raumgestaltung von Arbeitsräumen als erfüllt, wenn eine mittlere Schallausbreitungsminderung je Abstandsverdoppelung um mindestens 4 dB erreicht wird.
Lieferprogramm
Lieferprogramm Baffeldecken
- für Flaschen- und Glasabfüllbetriebe
- für Industrieanlagenbereiche
- für Großküchen und Kantinen
- kompl. Beleuchtungstechnik
- ( Wir führen auch Nachhallzeit-Messungen durch.)